Über mich

Dr. Andreas von Block-Schlesier, Rechtsanwalt

Von Zeit zu Zeit aktualisiert der Inh. dieser Website dieses „Vorwort“. Das vorangegangene, wieder am Ende der Seite zu finden, befasste sich mit den Vorstellungen des deutschen Verteidigungsministers zur Dienstpflicht, wie gegenüber der Presse im Juni 2024 verkündet.

Aktuell soll ein Wort zum Humanitären Völkerrecht (HVR) folgen, denn die Genfer Rotkreuz-Abkommen (Genfer Konventionen) von 1949 haben in diesem Jahr, 2024, Jubiläum! Höchst selten findet man in der NJW (Neue Juristische Wochenschrift) einen Beitrag zum HVR. Diesmal aber, in Heft 35/2024 S.15, gibt es aus berufener Feder den Artikel

“75 Jahre Genfer Konventionen“
von Pierre Thielbörger, Ordinarius für Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Diesen Lehrstuhl besetzte einst (1974-89) der 2022 verstorbene Völkerrechtler Knut Ipsen, Präsident des DRK von 1994-2003. (Der Verf. war dessen Vorgänger als Bundeskonventionsbeauftragter und mit ihm Gründungsmitglied des Fachausschusses Humanitäres Völkerrecht des DRK-Bundesverbands, auch: Nationale Kommission zum HVR)

Zum Zeitpunkt des genannten Jubiläums muss mit größerer Sorge auf das HVR geblickt werden, als je zuvor seit Ende des kalten Krieges: Ein Krieg in Europa bedroht seit zwei Jahren, ein weiterer in Nahost seit einem Jahr über diese Regionen hinaus die gesamte Zivilisation. Zum Zeitpunkt dieser Zeilen, Okt. 2024, ist die Entwicklung dieser Kriege nicht absehbar. Die Analyse, dass in beiden Konflikten Kriegsverbrechen stattfinden, oder die Tatsache, dass gegen ein beteiligtes Staatsoberhaupt ein Haftbefehl aus Den Haag vorliegt, erscheinen wirkungslos.

Ist das die Folge davon, dass Verstöße gegen das HVR, insbesondere durch Weltmächte und ihre Verbündeten, seit Jahrzehnten sanktionslos geblieben sind? Um ein fachlich unstreitiges Beispiel zu nennen: Wurde der Präsident des Landes, der den zweifelsfrei völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak 2003 befahl, jemals als Kriegsverbrecher verfolgt?

Der Verf. musste in leitender Funktion an einem Völker-Strafgerichtshof in einem Land der sog. 3. Welt die bittere Erkenntnis gewinnen, dass das HVR dort vielfach als zweifelhaftes Produkt westlicher Doppelmoral gesehen wurde. Tatsache ist schließlich, dass die Weltmächte USA, China und Russland, sowie die faktische Atommacht Israel, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nicht anerkennen, um nur dieses eine Abkommen beispielhaft zu nennen. Die aktuellen Konflikte spiegeln dies wider.

Unvorstellbar, das deutsche Strafgesetzbuch hätte in einigen Bundesländern keine Geltung. Dem HVR fehlt indessen eine weltweit anerkannte Exekutive und mehr noch, das übereinstimmende Rechtsbewusstsein. In dem HVR-Grundsatzartikel “Lernziel Rechtsbewusstsein“ hat sich der Verf. dazu – aus deutscher Sicht – einst geäußert. Die geschilderte Lage hat sich verschärft.

Das HVR, einst höchst respektabel entwickelt, erscheint mehr und mehr als akademisches Nischenprodukt. Ursprünglich zentrale Aufgabe des Roten Kreuzes, macht das HVR, mit den darauf basierenden Aufgaben einer Hilfsorganisation, heute nur noch einen geringeren Anteil der RK-Aufgaben aus. Die Aufgaben liegen, wie die Haushalte der Verbände ausweisen, primär im Wohlfahrtsbereich.

Die Materie des HVR füllt Internet, Bibliotheken wenige Hörsäle und ein paar akademische Zirkel. Das traditionell eher unsichtbare IKRK, Völkerrechtssubjekt, beruft sich auf seine diplomatischen Geheimhaltungspflichten.

Die aktuelle Weltlage zeigt: Ein gehöriger Schub ist erforderlich, bei allen Institutionen, um der Gewalt unter den Völkern Einhalt zu bieten: IKRK, VN, IStGH etc., müssen nach neuen Wegen suchen, wenn die Zukunft der Welt nicht wieder vom Recht des Stärkeren, bestimmt werden  soll, in Zeiten drohender Hybrid- und Cyber-Konflikte jenseits der längst bestehenden Möglichkeiten der Massenvernichtung.

Die Vision eines rechtlich und tatsächlich durchsetzbaren “Weltfriedens“ erschien bisher unrealistisch. Als eine Vorstufe dazu betrachtet der Verfasser das HVR noch immer. So sah es auch Jean Pictet, (1914-2002), der “geistige Vater“ der Konventionen von 1949. (Mit ihm durfte der Verf. eine ehrfürchtige, prägende, persönliche Freundschaft pflegen, hergestellt durch den DRK-Präsidenten Walter Bargatzky).

2024, in einer unübersehbaren kritischen Weltlage, stellt sich die Frage immer schärfer: Was wird die Welt retten? Funktionierende Abschreckung? Die Entwicklung einer durchsetzbaren Weltfriedenspflicht? Der Begriff “Abrüstung“ ist ungebräuchlich geworden, das Gegenteil scheint angesagt. Im Bereich des HVR ist der Punkt erreicht, an dem in einem „Weiter so“ kaum mehr eine Option erkennbar ist. Oder sieht der Verf. das falsch? Wie gerne hätte er Unrecht!

Andreas von Block-Schlesier, im Oktober 2024

Lebenslauf

Ausbildung, Haupt-und Nebentätigkeiten

1. Ausbildung und Berufslaufbahn
Jahrgang 1945
Schulbesuch in Goslar und Bonn
1966 - 1968
Soldat auf Zeit, Ausbildung zum Reserveoffizier
1968 - 1972
Studium der Rechtswissenschaften
1972
Erste Juristische Staatsprüfung
1972 - 1975
Zweitstudium für das Lehramt
1975
Staatsexamen für das Lehramt (Deutsch, Geschichte, Politik)
1973 - 1975
Rechtsreferendariat
1976
Zweite Juristische Staatsprüfung
1976
Zulassung als Rechtsanwalt, Oberlandesgerichtsbezirk Köln
1976 - 1987
Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes. Dort im Laufe von 11 Jahren Leiter der Auslandsarbeit, Justitiar, Leiter des Präsidialbüros und Bundesbeauftragter für die Genfer Konventionen
1987 - 1994
Bundesgeschäftsführer der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Bonn
1994 – 2000
Bundesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Bonn/Berlin
2000 - 2004
Generalbevollmächtigter des Johanniterordens bei der Europäischen Union, Brüssel, Mitbegründer und Generalsekretär von Johanniter International (JOIN), Brüssel
2004 - 2005
Rechtsanwalt, Berater, Schriftsteller, Brüssel
2005
Senior Legal Adviser, Special Court for Sierra Leone (Vereinte Nationen / SL), Freetown, Sierra Leone
2005 - 2006
Honorary Professor, Fourah-Bay-College, University of Sierra Leone, Freetown, Sierra Leone
2007 - 2008
Geschäftsführer des Nelson Mandela Children’s Fund Deutschland zugleich Rechtsanwalt, Berater, Schriftsteller
2017
Rückgabe der Zulassung als Rechtsanwalt und Beendigung der Anwaltstätigkeit
2018
Genehmigung zur Weiterführung der Bezeichnung „Rechtsanwalt“, auf Lebenszeit, durch die Anwaltskammer
Andauernd
Publizistische Tätigkeit
2. Auszug aus weiteren Funktionen, Nebentätigkeiten, Ehrenämtern etc.
Promotion an der Universität der Bundeswehr, München (Völkerrecht) (als Abschluss des berufsbegleitenden Studiums der Politik- und Sozialwissenschaften)
10 Jahre
Mitglied der Diakonischen Konferenz des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD)
15 Jahre
Mitglied des Convents einer Genossenschaft des Johanniterordens
40 Jahre
Dienst- und Fachaufsicht über zentrale Einrichtungen der Erwachsenenbildung von Verbänden als Jurist und Pädagoge
20 Jahre
Verwendung im Bundesministerium der Verteidigung und weiteren Stabsstellen als wehrübender Reserveoffizier, zuletzt im Dienstgrad Oberstleutnant der Reserve
10 Jahre
Sitz im Zentralen Beirat der Bank für Sozialwirtschaft
6 Jahre
Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Ruhruniversität Bochum
25 Jahre
Mitglied des Ausschusses für Humanitäres Völkerrecht des Präsidiums des Deutschen Roten Kreuzes (Gründungsmitglied)
Im Rahmen der Berufstätigkeit
Teilnahme an zahlreichen internationalen diplomatischen Konferenzen, Durchführung und Evaluierung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit in über 25 Ländern
Nach der aktiven Berufstätigkeit
Senior Experte des Senior Experten Dienstes (SES), Bonn
3. Auszeichnungen u.a.:
Bundesverdienstkreuz am Bande
DRK Ehrenzeichen
THW Ehrenzeichen
JUH Ehrenzeichen
Rechtsritterkreuz des Johanniterordens
„Paul-Harris-Fellow“ (2-fach) während Rotary-Mitgliedschaft (1981-2021)
Auswahl aus den Veröffentlichungen

Bücher / Schriften, Aufsätze und Vorträge

1. Bücher / Schriften
Die gegenwärtige Zivilschutzgesetzgebung und die Forderung nach Ratifizierung der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen, Gutachten für den Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes, erstattet am 31. März 1988 in Bonn, Eigenverlag Deutsches Rotes Kreuz, Bonn 1988.
Andreas von Block-Schlesier / Heike Spieker (Hrsg.), 900 Jahre Johanniter: Humanitäres Völkerrecht - Humanitäre Hilfe, Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum Humanitären Völkerrecht, Band 39, Berlin Verlag Arno Spitz, Berlin 1999, ISBN 3870618597.
Zur Frage der Akzeptanz des humanitären Völkerrechts am Ende des 20. Jahrhunderts, Sicherheit und Recht, Band 9, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, ISBN 3789061913, 161 S.
50 Jahre Genfer Abkommen: Durch Menschlichkeit zum Frieden, Dokumentation der Tagung vom 12. August 1999 in der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, Potsdam, Johanniter Forum Berlin, Sonderheft, Eigenverlag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Berlin 2000.
Zur Rolle und Akzeptanz des humanitären Völkerrechts am Beginn des 21. Jahrhunderts - Droht der Verlust eines Maßstabes unserer Zivilisation?, BWV - Berliner Wissenschaftsverlag GmbH, Berlin 2003, ISBN 3830505191, 141 S.
Introduction to International Humanitarian Law - A Handbook, Handbuch von Johanniter International, pdf-Datei
Wetin Na Intanashonal Umaniterian Lo? (Krio) International Humanitarian Law Made Simple Andreas von Block-Schlesier / Patrick Kübarth Special Court for Sierra Leone, Freetown 2005, 30 S. (Ausbildungsunterlagen der Bundeswehr, vom örtlichen Künstler umgewandelt, Broschüre hier hinterlegt.
Barmherzigkeit zwischen den Waffen Festschrift für Andreas von Block-Schlesier Hrsg. Friedrich-Ernst Düppe / Sascha Rolf Lüder / Christian Raap / Robin Wagner Verlag am See, Herdecke, ISBN 981-1817-2-2, 2010, 315 S. (Hier hinterlegt)
2. Veröffentlichte Aufsätze und Vorträge
Das humanitäre Völkerrecht und seine Möglichkeiten in heutiger Zeit, in: Der Johanniterorden in Baden-Württemberg 1986, Heft 74, S. 36 ff.
Schutz und Hilfe für den Menschen: 40 Jahre neues humanitäres Völkerrecht, Fachtagung, 4. - 5.10.1989, Mainz, in Schutzforum 1989, S. 28 ff.
Die völkerrechtliche Bedeutung des Katastrophenschutzergänzungsgesetzes 1990, in: Horst Schöttler (Hrsg.), Katastrophenschutzergänzungsgesetz 1990: Ein neues Kapitel im Bevölkerungsschutz, Kommentare und Analysen,Walhalla und Praetoria Verlag, Regensburg 1991, S. 33 ff, ISBN3802968204.
Das humanitäre Völkerrecht: Maßstab unserer Zivilisation, in: Horst Schöttler / Bernd Hoffmann (Hrsg.), Die Genfer Zusatzprotokolle, Kommentare und Analysen, Osang Verlag, Bonn 1993, S. 206 ff.
Das humanitäre Völkerrecht: Maßstab unserer Zivilisation, in: Bevölkerungsschutzmagazin 1993, Heft 2, S. 49 ff.
Die Johanniter und das Sparprogramm der Bundesregierung, Bevölkerungsschutzmagazin 1993, Heft 10, S. 52 ff.
Die Bedeutung des humanitären Völkerrechts für die Staaten der Welt, in: Arab Medico 1994, Sonderheft, S. 1 ff (Arabisch/Deutsch).
Wassermänner Begegnungen mit Botho Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes 1982 – 1994, Eigenverlag Deutsches Rotes Kreuz, Bonn 1994, S. 81 ff.
Waffenverbote und Einsatzbeschränkungen nach dem VN-Waffenabkommen vom 10. Oktober 1980, in: Wolfgang Voit (Hrsg.), Völkerrechtliche Beiträge der Tagungen der Justitiare und Konventionsbeauftragten des Deutschen Roten Kreuzes 1957 – 1989, Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum Humanitären Völkerrecht, Band 20, Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer, Bochum 1995, S. 273 ff.
Ist das Subsidiaritätsprinzip am Ende? Der Sozialstaat und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege vor neuen Herausforderungen, in: Zeitwende 1996, Heft 2, S. 109 ff.
Wie Martin Luther nach Namibia kam, in: Udo Hahn / Marlies Mügge (Hrsg.), Was bedeutet mir Martin Luther? Prominente aus Politik, Kirche und Gesellschaft antworten, Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 1996, S. 22 ff.
Zivilmilitärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, in: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1997, Sonderheft, S. 29 ff.
Humanitäre Hilfe in internen Konfliktsituationen aus der Sicht der Johanniter-Unfall-Hilfe, Vortragsveranstaltung der Akademie des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in: Notfallvorsorge 1997, Heft 4, S. 3 ff.
Minenräumung und Hilfe für Minenopfer: Eine Herausforderung für Hilfsorganisationen?, in: Humanitäres Völkerrecht - Informationsschriften 1998, Heft 2, S. 96 ff.
Ein Jubiläum, das keiner kennt: Welche Akzeptanz hat das humanitäre Völkerrecht am Ende des 20. Jahrhunderts?, in: Die Zeit vom 12. August 1999, S. 16.
50 Jahre Genfer Konventionen: Durch Menschlichkeit zum Frieden, in: Das Parlament vom 10. September 1999, S. 10.
Zur Frage der Akzeptanz des humanitären Völkerrechts am Ende des 20. Jahrhunderts, in: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden 2000, Heft 1, S. 8 ff.
Die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Nichtregierungsorganisationen, in: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2000, Heft 1, S. 55 ff.
Genfer Konventionen, in: Zeitschrift für Schnell-Einsatz-Gruppen und erweiterten Rettungsdienst 2000, Heft 3, S. 3 ff.
Hilfsorganisationen: Die neue Bedeutung Europas, in: Zeitschrift für Schnell-Einsatz-Gruppen und erweiterten Rettungsdienst 2000, Heft 6, S. 38 ff.
Zur staatskirchenrechtlichen Stellung des Johanniterordens und der Johanniter-Unfall-Hilfe unter Berücksichtigung des europäischen Einigungsprozesses, Andreas v. Block-Schlesier / Sascha Rolf Lüder, in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, 46. Band 2. Heft, Juni 2001, S. 195 ff.
Rezension zu Horst Fischer/Claus Kre?/Sascha Rolf Lüder (eds.); National Prosecution of Crimes Under International Law: Current Developments, Berlin 2001, in: International Review of the Red Cross 83 (2001), pg. 1195 pp. (Englisch).
Die soziale Arbeit der Johanniter im Gebiet der Republik Polen unter besonderer Berücksichtigung der Sozialstationen in Ostpreußen, Vortrag vor dem 2. kommunalpolitischen Kongress der Landsmannschaft Ostpreußen in Elbing/Elblac, Polen, Oktober 2001, abgedruckt - auch in polnischer Sprache in Kongressbericht S. 23 ff, Hamburg 2002, www.ostpreussenblatt.de/blau/veranstaltungen/vergangene.
Sind die Regelungen der Europäischen Union eine Gefahr für den deutschen Rettungsdienst?, Vortrag auf dem Rettungskongress des Deutschen Roten Kreuzes, Rostock 2002, www.drk.de.ftp.rettungskongress.02.pdf
Möglichkeiten und Grenzen der Entwicklung der Johanniter auf Europäischer Ebene in: Johanniter-Arbeitsgemeinschaft für Gegenwartsfragen in Norddeutschland, 118. Tagung, März 2003, Herausgeber: Johanniterorden.
Das humanitäre Völkerrecht im Spiegel der Gesellschaftsentwicklung - Ein Beitrag zur Frage des Bewusstseins von Recht als Kulturelement, Zur Veranstaltung: "Rule of Law - Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen",Vortrag in der Europäischen Akademie Iserlohn, Juli 2003, im Druck.
Zur Verbreitung des humanitären Völkerrechts in Deutschland, Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (Hrsg.), in: 50 Jahre Genfer Abkommen: Aktuelle Fragen ihrer Umsetzung, Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum Humanitären Völkerrecht, Band 42, Berlin Verlag Arno Spitz
Lernziel Rechtsbewusstsein. Ein Beitrag zur Frage der Vermittlung von Recht als Kulturelement in Schule und Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung des Humanitären Völkerrechts,in: Humanitäres Völkerrecht – Informationsschriften / Journal of International Law of Peace and Armed Conflict (HuV-I) Heft 18, 2005, S. 131 ff auch: Österreichisches Rotes Kreuz, Ausbildungsunterlagen zum Humanitären Völkerrecht
The Obligation of the Government of Sierra Leone to Disseminate Knowledge of International Humantarian Law Andreas von Block-Schlesier und Patrick Kuebart HuV - I - Journal of International Law of Peace and Armed Conflict (JILPAC), Volume 19, 3/2006, 226 ff (englisch)
Durch Menschlichkeit zum Frieden: Das Humanitäre Völkerrecht und die neue Sicherheitsarchitektur Vortrag Münster, im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Stadt Münster zumWestfälischen Frieden, Münster, Krameramtshaus, 12. Oktober 2006, dort gedruckt.
Zivilschutz in Deutschland, zwischen Verdrängung, Besinnung, hoher Fachlichkeit und neuen Gefahren in: Crisis Prevention (CP) 2020 Heft 1, S. 72 ff.
Bevölkerungsschutzpädagogik – führt sie uns weiter in: Crisis Prevention (CP) 2020 Heft 3, S. 30 ff.
Bevölkerungsschutz und Werte-Erziehung: Verrohungstendenzen in Deutschland? Andreas von Block-Schlesier und Christoph Sötsch in: Crisis Prevention (CP) 2021, Heft 3, S. 26 ff.
„Zeitenwende“ Warum nicht auch im Bevölkerungsschutz? Beitrag vom 02.04.2022 zur „100 Milliarden“ Regierungserklärung vom 27.03.2022 (für „CP“), nicht gedruckt, Text hier hinterlegt!
Bemerkung am Ende dieser Veröffentlichungs-Auswahl:

Die deutsche Regierung benutzte für die Zäsur des Jahres 2022 den Begriff „Zeitenwende“. Der Russland-Ukraine Krieg hat, nach jahrzehntelanger Vernachlässigung des Gedankens der „wehrhaften Demokratie“ (Begriff des Bundesverfassungsgerichts), ein Umdenken bewirkt.

Stimmen, von denen man das Gegenteil kannte, befinden sich im Wiederentdeckungs- und Wiederherstellungsmodus. Verweigerer (m,w,d) des Gedankens der Wehrhaftigkeit  und des Zivilschutzes schwenkten zu überraschender neuer Rhetorik.

Der Verfasser, als unermüdlicher Mahner des Humanitären Völkerrechts und Bevölkerungsschutzes, würde mit der Fortsetzung nun „Eulen nach Athen tragen“ es sei denn, das Umdenken in Politik und Institutionen würde sich als „Strohfeuer“ herausstellen. Er stellt seine Mahner-Funktion also zunächst ein.

Möge Europa die jetzt erneut eingetretene Zeit von zivilen und militärischen Kriegsopfern, von Massengräbern und Soldatenfriedhöfen überwinden! Möge es gelingen, in Deutschland die „wehrhafte Demokratie“ zu entwickeln, die das Bundesverfassungsgericht fordert. Möge dem Humanitären Völkerrecht und der Strafverfolgung von Kriegsverbrechern endlich weltweit der Durchbruch gelingen.

Historie (Stand Juni 2024)

Dr. Andreas von Block-Schlesier, Rechtsanwalt

Von Zeit zu Zeit aktualisiert der Inhaber dieser Website das kurze Vorwort. Diesmal, im Juni 2024, besteht  Anlass unmittelbar nach der Verkündigung der Ideen des Deutschen Verteidigungsministers zum Thema „Dienstpflicht“.

Das vorangegangene Vorwort an dieser Stelle befasste sich mit der Frage, welche Verbesserungen Deutschlands „wehrhafte Demokratie“ (Ausdruck des Bundesverfassungsgerichts) benötigt, nach der Verkündigung des 100 Milliarden Sondervermögens (im Februar 2022) für die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit. Nach Ansicht von Fachleuten hat es wesentliche Verbesserungen bei der Bundeswehr, beim Zivilschutz und beim Katastrophenschutz seither noch nicht gegeben, aber es besteht wohl auch Einigkeit darüber, dass es eine Reihe von Jahren dauern wird, bis die entgegen aller Vernunft abgebauten Befähigungen auf diesen Gebieten wieder hergestellt sein werden.

Der Artikel dazu, der an dieser Stelle stand, wurde dieser Website an ihrem Ende angefügt.

An dieser Stelle wird nun, im Anschluss an die Ankündigungen des Bundesministers der Verteidigung vom Juni 2024, in aller Kürze das Thema „Wehrpflicht“, bzw. „Dienstpflicht“ angesprochen:

Es ist ein Thema, mit dem sich der Verfasser in seinen leitenden Funktionen für deutsche Hilfsorganisationen immer wieder befasst hat. Gesetzentwürfe, für die sich vor Jahren kaum jemand interessierte, wurden vorgelegt. Zuletzt hat sich der Verfasser in einem veröffentlichten Beitrag im Fachmagazin “Crisis Prevention“ (CP) 1/2020, Seite 72 ff, in dem Abschnitt „Ein Pflichtjahr einführen?“ dafür eingesetzt, dass ein allgemeines Pflichtjahr für Männer und Frauen, schließlich auch auf europäischer Ebene, eingeführt wird. Dienste in zivilen Bereichen, wie in Zeiten des Zivildienstes, und für das Militär sind zur Auswahl zu stellen. Das Grundgesetz ist so zu ergänzen, dass mit der Dienstpflicht auch Frauen erfasst werden. Bei denjenigen Frauen, die mit besonderem Engagement dafür eintreten, dass Reste von Ungleichbehandlung der Geschlechter verfassungskonform zu beseitigen sind, besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit dieser Gleichbehandlung. „Gendern ja, Dienen nein“, ist eine Formel, die erst in jüngster Zeit mit den Ideen des Bundesverteidigungsministers bekannt wurde. Dass eine Benachteiligung, ja Diskriminierung von Frauen ausgerechnet in einer Zeit stattfinden soll, in der Regierungsparteien  vorgeben „feministische Politik“ zu betreiben, erstaunt sehr. Aber schon in den längst vergangenen Zeiten des Zivildienstes für Männer war es ja so, dass junge Familienväter im Zivildienst z.B. „Erste Hilfe am Kind“ oder sonstige nützliche Dinge aus dem Gesundheitswesen gelernt hatten, während künftige Mütter dafür andere Wege suchen mussten. Nach den neusten Vorstellungen soll es offensichtlich so bleiben. Aus der Sicht des Verfassers besteht hier ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und eine Diskriminierung von Frauen.  Dass schwangere Frauen oder Mütter von Dienstpflichten freizustellen sind ist selbstverständlich, und erfüllt den Gleichheitsgrundsatz.

Nicht zuletzt durch die aktuellen Naturkatastrophen ist ein verbessertes Bewusstsein für den Katastrophenschutz entstanden. Es sieht so aus, als könnte in diesem Bereich ein angemessener Standard  hergestellt werden. Für die Bereiche  Zivilschutz und Militär ist dies noch nicht erkennbar. Fachleute veranschlagen, wie schon erwähnt, ein Jahrzehnt für deren Restrukturierung, bei geeigneten politischen und insbesondere finanziellen Voraussetzungen.

Andreas von Block-Schlesier, im Juni 2024

Historie (Stand Juli 2022)

Dr. Andreas von Block-Schlesier, Rechtsanwalt

Üblich wäre, nach einem beruflichen und schriftstellerischen Leben für Hilfsorganisationen, Katastrophen- und Zivilschutz, Landesverteidigung, Humanitäres Völkerrecht und Erziehung zum Rechtsbewusstsein, dass man sagt: „Das war´s, und vielen Dank der Minderheit der Gleichgesinnten“.

Dann wieder ein Krieg in Europa: Gegen alle Regeln des Kriegsvölkerrechts, der Menschenrechte, der Vernunft, und zum Erstaunen all derjenigen, die eine „wehrhafte Demokratie“ (Ausdruck des Bundesverfassungsgerichts) jahrzehntelang für überflüssig hielten. „Zeitenwende“ wurde Synonym für eine noch nicht einschätzbare Besinnung und eine neue Sprache von Führung und  Journalismus.

Welche Funktion bleibt dem, der 30 Jahre einschlägig mahnte? Noch diese: Die Mahnungen und Aufrufe ein bisschen dokumentieren, die 30 Jahre  von Entscheidern und Presse ganz überwiegend ignoriert wurden. Eine Website macht`s möglich.

Werden Mahner jetzt noch gebraucht? Noch ist nicht klar, wohin Deutschland und Europa nach der „Zeitenwende“ geführt werden. Gibt es wirklich eine Wende, auch in den Köpfen? Werden Bevölkerungsschutz, Landesverteidigung und das Recht auf  Sicherheit von Bürgern und Völkern ihren Stellenwert (zurück) erhalten?

Diese Website bietet einen Auszug aus einem Berufsleben, geprägt von der Vorstellung, dass bewaffnete Konflikte,  wie sie heute in Europa und in der Welt stattfinden, durch Anwendung der Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts vermieden werden können, jedenfalls, wenn die Großmächte Vorbilder sind.

Andreas von Block-Schlesier, im Juli 2022

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Dr. Andreas von Block-Schlesier
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